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   OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08   

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https://dejure.org/2009,22843
OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22843)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.12.2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22843)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 3 U 186/08 (https://dejure.org/2009,22843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leasingvertrag: Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmers bei vorzeitiger Beendigung eines PKW-Leasingvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Leasingnehmers bei vorzeitiger Beendigung eines Pkw-Leasingvertrages; Anrechnung des Verkehrswerts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 535 Abs. 2
    Anforderungen an die Berechnung des Schadensersatzanspruchs des Leasingnehmers bei vorzeitiger Beendigung eines Pkw-Leasingvertrages; Anrechnung des Verkehrswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Dabei ist der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz der ausstehenden abgezinsten Raten und den kalkulierten Restwert abzüglich des Verwertungserlöses gerichtet (Palandt/Weidenkaff, a.a.O., Vorbem. 69 vor § 535; BGH, Urt. v. 04.06.1997, VIII ZR 312/96, NJW 1997, 3166).

    Übernimmt der Leasingnehmer eine Restwertgarantie im Vertrag, kann der Berechnung des Schadens der garantierte Restwert zugrundegelegt werden (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.).

    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).

    Sind dem Leasinggeber konkrete Verwertungsbemühungen nicht möglich oder zumutbar oder erfolglos, kann der Leasinggeber statt dessen den Einkaufswert des Fahrzeuges gutachterlich feststellen lassen und dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu diesem andienen - ob zum Eigenkauf oder für einen zu benennenden Drittkäufer (BGH, Urt. vom 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Fehlt es an einer wirksamen vertraglichen Regelung der Berechnung des Schadensersatzes oder einer Pauschalierung desselben, muss der Leasinggeber seinen Schadensersatzanspruch konkret berechnen (BGH, Urt. v. 12.06.1985, VIII ZR 148/84, BGHZ 95, 39).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2007 - 6 U 45/07

    Finanzierungsleasing: Verwertung eines Leasinggegenstandes zum Restwert nach

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).
  • OLG Dresden, 07.08.2000 - 8 W 2306/99

    Verwertungserlös; Pflicht zur bestmöglichen Verwertung; Schadenminderungspflicht

    Auszug aus OLG Rostock, 03.12.2009 - 3 U 186/08
    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urt. v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.05.2007, 6 U 45/07, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschl. v. 07.08.2000, 8 W 2306/99, NJW-RR 2003, 194).
  • OLG Rostock, 21.06.2018 - 3 U 57/17

    Leasinggutverwertung durch ein Auktionshaus; Mehrwertsteuer

    Zwar ist im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, dass dieser die restlichen Raten umfasst, nach der Rechtsprechung ist der Schadensersatzanspruch jedoch - wie von der Klägerin geltend gemacht - auf den Ersatz der ausstehenden abgezinsten Raten und den kalkulierten Restwert gerichtet (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 76. Aufl., Einf. v. § 535 Rn. 69; BGH, Urteil v. 08.03.1995 - VIII ZR 313/93 -, zit. n. juris, Rn. 28; OLG Rostock, Urteil v. 03.12.2009 - 3 U 186/08 -, zit. n. juris, Rn. 48).

    Nach herrschender Ansicht ist die Klägerin als Leasinggeberin verpflichtet, ihrem ermittelten Schaden den Verwertungserlös entgegenzusetzen, den sie bei ihren Bemühungen um die bestmögliche Verwertung hätte erzielen können (BGH, Urteil v. 04.06.1997, a.a.O.; OLG Rostock, Urteil v. 03.12.2009, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil v. 29.05.2007 - 6 U 45/07 -, ZMR 2007, 694; OLG Dresden, Beschluss.

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